Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung ist zukünftig nach Abschluss des entsprechenden Approbationsstudienganges Psychotherapie eine fünfjährige Vollzeit-Weiterbildung zu absolvieren, um die Fachkunde sowie die sozialrechtliche Anerkennung zur Abrechnung von Psychotherapie zu erlangen.
Aktuell arbeiten wir an einem Konzept für diese Weiterbildung und beabsichtigen diese - vorbehaltlich aller erforderlichen Genehmigungen - perspektivisch anzubieten.
Für Fragen rund um die Ausbildungsreform stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.